Antwort auf unsere Petition

Antwort auf unsere Petition

Im Dezember haben wir eine Petition beschlossen und auch auf den Weg gebracht
Nun haben wir Antwort auf unsere Petition bekommen:

Die Petition können Sie hier noch einmal nachlesen: (Die originale PDF Datei finden Sie hier)


An den

Deutschen Bundestag

- Petitionsausschuss -

Platz der Republik 1

11011 Berlin

Telefon: +49 (0)30 227 35257

E-Mail: post.pet@bundestag.de

 

 

 

BSWAG: Neue Vorhaben Nr. 13 – ABS / NBS Hannover -Bielefeld

Bundestags-Drucksache 19/21130, S. 135

 

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Seit Monaten sind wir, Bürgerinnen und Bürger des Auetals, aufgeschreckt. Es geht um die Ausbau- bzw. Neubaustrecke der Bahn zwischen Hannover und Bielefeld.

 

In der Drucksache 19/21276 vom 27.07.2020, der „Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Matthias Gastel, Stefan Gelbhaar, Oliver Krischer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/20852“, heißt es in der Vorbemerkung der Fragesteller, am 3. und 4. März 2020 habe eine „Finanzierungs- und Bauprogrammbesprechung“ von Vertretern des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), der Deutschen Bahn AG und des Eisenbahn-Bundesamts stattgefunden, bei der es um die „Finanzplanung für den Neu- und Ausbau“ von Bahnprojekten ging.

Dazu stellt die Bundesregierung in der Antwort auf die Fragen 2 und 3 fest: „Es ist beabsichtigt nach einvernehmlicher Klärung offener Punkte (gesetzliche Grundlagen, inhaltliche Ausgestaltung) folgende Vorhaben/Teilvorhaben noch [in die Planungsvereinbarungen] aufzunehmen: ABS/NBS Hannover – Bielefeld (– Hamm): Variante für Deutschlandtakt“.

 

Die hier zum Ausdruck gebrachte Absicht des BMVI wird in der Drucksache 19/23823 vom 29.10.2020 unter der Überschrift „Anpassungen des Bundesverkehrswegeplans bzw. Bundesschienenwegeausbaugesetzes an die aktuellen Gegebenheiten“ weiter erläutert und zugespitzt („Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Leidig, Dr. Gesine Lötzsch, Lorenz Gösta Beutin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/23290“).

In dieser Antwort heißt es: „Im dritten Gutachterentwurf für den Zielfahrplan Deutschlandtakt ist für die Verbindung Hannover Hbf – Bielefeld Hbf eine angestrebte Kantenfahrzeit von 31 Minuten vorgesehen. Damit wird auf dem Korridor Hamm – Hannover ein konsequenter Halbstundentakt mit Taktknoten in allen Haltebahnhöfen (Hannover Hbf, Bielefeld Hbf und Hamm Hbf) des Korridors ermöglicht. Das BMVI beabsichtigt, die Planung des Vorhabens mit der DB Netz AG als Vorhabenträgerin noch in diesem Jahr vertraglich zu vereinbaren.“

 

Dieser Plan einer vertraglichen Vereinbarung zwischen BMVI und DB Netz AG mit dem Ziel einer „angestrebten Kantenfahrzeit von 31 Minuten“ würde Geschwindigkeiten von 300 km/h nach sich ziehen. Davon wären wir als Bürgerinnen und Bürger des Auetals unmittelbar betroffen, weil damit unweigerlich der Neubau einer ICE-Schnellfahrt-Trasse durch unsere Region verbunden wäre. Das bisherige Ziel eines Ausbaus der Bestands-Trasse mit teilweisen Neubaustrecken („ABS/NBS“) würde einseitig zugunsten einer reinen Neubaustrecke fallengelassen.

 

Die Aussagen der Bundesregierung und des BMVI sind vor dem Hintergrund des Gutachterentwurfs „Zielfahrplan Deutschlandtakt. Informationen zum dritten Gutachterentwurf“ vom 30. Juni 2020 zu sehen, der in Bezug auf die „ABS/NBS Hamm – Hannover“ von einer Geschwindigkeit von „300 km/h“ (S. 15) spricht: „NBS Bielefeld –Seelze für 300 km/h“ (S. 28).

Schließlich werden ganz aktuell im „Variantenvergleich ABS/NBS Hannover – Bielefeld“, veröffentlicht vom BMVI am 25.11.2020, fünf unterschiedliche Varianten für Trassenverläufe dargestellt. Drei von ihnen sind reine Neubaustrecken, und die Varianten 2 bis 5 sind „Neubaustrecken bis 300 km/h“.

 

Nach unserer Auffassung stehen diese konkret genannten Maßnahmen in offenkundigem Widerspruch zur Parlamentsentscheidung des 18. Deutschen Bundestages.

 

Maßgeblich sind das Bundesschienenwegeausbaugesetz von 2016 und der vom Bundeskabinett im Sommer 2016 beschlossene Bundesverkehrswegeplan 2030. Beide Verfassungsorgane sprechen hinsichtlich der Strecke Hannover – Bielefeld von einer Ausbau- bzw. Neubaustrecke („ABS/NBS“) mit Maximalgeschwindigkeiten von bis zu 230 km/h zwischen namentlich aufgeführten Orten. In der Anlage zu § 1 des Bundesschienenwegeausbaugesetzes wird die Strecke Hannover – Bielefeld als „ABS/NBS“ eingestuft, wenn auch „unter der Maßgabe, dass die für einen Deutschland-Takt erforderliche Fahrzeitverkürzung von voraussichtlich acht Minuten erreicht wird“.

Mit der Planungsvorgabe von 300 km/h hat der Bundesverkehrsminister völlig neue Betriebsanforderungen gestellt, die nicht dem Kabinettsbeschluss von 2016 entsprechen. Nach unserer Auffassung kann nur der Gesetzgeber Dispens von der 8-Minuten-Vorgabe des Gesetzes aus dem Jahre 2016 erteilen, indem er sich erneut mit diesen neuen Gegebenheiten auseinandersetzt.

Als Neubaustrecke gilt deshalb nicht die gesamte Strecke Hannover – Bielefeld; sondern im „Bundesverkehrswegeplan 2030“ werden nur die folgenden Teilmaßnahmen als verbindlich genannt:

„2 zusätzliche Gleise im Korridor Seelze – Porta Westfalica / Bad Oeynhausen, Vmax = 230 km/h, mit Fernverkehrsanbindung Minden u. Engpassbeseitigung in den Knoten Minden u. Wunstorf; Ertüchtigung von 2 der 4 vorhandenen Gleise Porta Westfalica – Bad Oeynhausen – Löhne (Westf.) auf Vmax = 180 km/h“.

Hier geht es um den Ausbau der Bestandsstrecke, in einzelnen Teilbereichen ergänzt durch begrenzte Neubaumaßnahmen. Eine komplette Neubautrasse ist nicht Bestandteil des Kabinettsbeschlusses von 2016. Nach der Geschäftsordnung der Bundesregierung ist dieser Kabinettsbeschluss für das Handeln aller Mitglieder der Bundesregierung solange verbindlich, wie er nicht auf Bestreben eines oder anderer Ressorts ausdrücklich verändert wurde.

 

Deswegen fordern wir vom Parlament, dass noch in dieser Legislaturperiode eine Klärung der Widersprüche herbeigeführt und die Auslegung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes im Parlament festgestellt wird.

Wir fordern, dass die Zuständigkeit des Parlamentes für das Konzept des Hochgeschwindigkeitsverkehrs und dessen Folgewirkungen eingehalten wird. Leitentscheidungen so gravierender Art – beispielsweise ABS oder NBS, Mindestfahrzeiten zwischen Bahnhöfen, 300 km/h versus 230 km/h mit ökologisch und energetisch deutlich unterschiedlichen Auswirkungen auf Landschaft, Mensch und Natur – können nicht am Parlament vorbei, im Widerspruch zum gültigen Gesetz, sowie im Gegensatz zu einem noch geltenden Kabinettsbeschluss getroffen werden.

Wir fordern, dass die Zuständigkeit des Parlamentes für eine transparente und nachvollziehbare Erörterung eines solchen Großvorhabens gewahrt bleibt, und fordern, dass eine Aufstellung der für dieses Großvorhaben erforderlichen Zahlbeträge im Bundeshaushalt offengelegt wird.

Die haushaltspolitische Gesamtverantwortung der Abgeordneten wird in ganz besonderer Weise berührt, wenn Projekte solcher Art von bisher rund 2 Milliarden Euro auf bis zu 6 Milliarden Euro anwachsen und dabei der Öffentlichkeit noch nicht einmal mitgeteilt wurde, dass diese bis zu 6 Milliarden Euro ohne Mehrwertsteuer veranschlagt worden sind. Nur unter Einbeziehung der Mehrwertsteuer werden die Zahlbeträge, die die Abgeordneten im Einzelplan 12 zur Verfügung stellen müssen, in ihrem Gesamtumfang deutlich.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 



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